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Notbremse in der S-Bahn
Betrieb & Technik
10.06.2020

Wie funktioniert die Notbremse in der S-Bahn und wann darf man sie betätigen?

Klar, wir wünschen uns alle, dass sie nicht zum Einsatz kommen muss. Aber wenn‘s dann doch mal nötig ist, kann sie Leben retten! Darum sollte alle, die hin und wieder mit der S-Bahn fahren, auch wissen, wie sie funktioniert – die Notbremse. Den kleinen roten Hebel, der in der S-Bahn neben jeder Tür hängt, sollte man nur ziehen, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Dann aber schnell und mit Kraft. Aber was genau passiert eigentlich, wenn man die Notbremse zieht? In welchen Fällen darf man das und wann kann es sogar strafbar sein? Wir haben uns für euch schlau gemacht.

Notbremse in der S-Bahn wird gezogen

Cool bleiben und mit dem/der Lokführer:in sprechen

Die Mechanik hinter der Notbremse ist simpel: Einfach ziehen, lautet die Devise. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn was danach passiert, ist abhängig davon, warum die Bremse gezogen wurde und vor allem, ob der Zug zu dieser Zeit bereits fährt oder noch steht. Aber viel wichtiger ist erst einmal zu wissen: Wer die Notbremse zieht, wird über die Sprechstelle sofort mit dem/der Lokführer:in verbunden. Denn er bzw. sie muss wissen, was der Grund für den Notfall ist. Es gilt also, zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren und sich über die Sprechstelle laut und deutlich mit dem/der Lokführer:in abzustimmen.

Wann eine Notbremsung keinen Sinn macht

Notbremse ziehen und der Zug kommt sofort zum Stehen? Nein. Denn sobald der Zug mindestens zehn Sekunden fährt oder eine Geschwindigkeit von 20 km/h hat, greift die sogenannte Notbremsenüberbrückung. Die sogenannte was? Durch die Notbremsenüberbrückung kann der/die Lokführer:in Einfluss darauf nehmen, wo der Zug wirklich zum Stehen kommt. Denn brennt es zum Beispiel und die S-Bahn ist gerade in einem Tunnel, sollte sie auf keinen Fall stehen bleiben. Mitten im Tunnel haben die Rettungskräfte einen schwierigeren Zugang als zum Beispiel an einer Haltestelle. Auch ist es im Tunnel für die Fahrgäste nicht einfach, sicher aus dem Zug auszusteigen. In einem solchen Fall fährt der/die Lokführer:in bis zu einer geeigneteren Stelle weiter.

Ein Fahrgast benutzt die Sprechstelle

Der/die Lokführer:in hat den Überblick

Auch wenn jemand in der S-Bahn beispielsweise in Ohnmacht fällt, ergibt es keinen Sinn mitten im Nirgendwo zu halten. Auch hier stellt sich die entscheidende Frage: Wo kommen die Rettungskräfte am besten hin? Das ist im Zweifel immer der Bahnhof. Und an welchem Bahnhof ärztliche Hilfe am nächsten ist, weiß der/die Lokführer:in. Das heißt für euch: In solchen Fällen lieber zur Sprechstelle gehen und sie oder ihn darüber informieren. Die Kolleg:innen wissen immer, was zu tun ist, ob und wo ein Nothalten sinnvoll ist. Und sie können, wenn nötig, über die Leitstelle weitere Hilfe oder beispielsweise die Sperrung der Nachbargleise einleiten, sollte ein Aussteigen auf freier Strecke nötig sein. Wie die Sprechstelle funktioniert, haben wir euch auch schon in einem anderen Artikel erklärt.

Notbremse neben der S-Bahn Tür

Wann eine Notbremsung Sinn macht

Um einen Eindruck davon zu bekommen, wann denn nun wirklich eine Notbremsung gerechtfertigt ist, hier ein paar Beispiele: Wenn die S-Bahn am Bahnhof steht und jemand ist zwischen Zug und Bahnsteig geraten. Wenn der Zug steht und ihr zieht die Notbremse, dann bleibt er auch stehen. Hier gibt es keine Notbremsenüberbrückung. Doch auch dann seid ihr sofort mit dem/der Lokführer:in verbunden und solltet ihm bzw. ihr bitte schildern, was passiert ist. Wenn ein Fahrgast die Notbremse zieht, piepst es im Führerstand laut. Der/die Lokführer:in bekommt angezeigt, an welcher Tür die Bremse gezogen wurde und kann sofort den Kontakt zu euch aufnehmen. Steht der Hund noch am Bahnsteig, ihr selber seid aber schon in der Bahn, den Arm noch an der Leine, und der Zug fährt an? Auch dann könnt ihr die Notbremse ziehen. Nicht aber – und das versteht sich eigentlich von selbst – wenn der Freund die S-Bahn verpasst hat oder die Koffer noch am Bahnsteig stehen, oder ihr schlicht vergessen habt, an eurer Haltestelle auszusteigen. Und damit kommen wir zum letzten Punkt:

Lokführerin spricht durch das Mikrofon

Wann es strafbar ist die Notbremse zu ziehen

Wer sich einen Spaß draus macht und die Notbremse zieht, um zu schauen was passiert, dem blüht nichts Gutes. Denn das fällt unter den sogenannten Missbrauch eines Notrufs, ist strafbar und wird sogar mit bis zu einem Jahr Haft abgestraft. Auch wer vergessen hat auszusteigen und die Notbremse zieht, missbraucht den Notruf. Die Notbremse ist und bleibt, wie es der Name schon sagt, für absolute Notfälle. Und das ist per Gesetz festgelegt, wenn „Leib und Leben in Gefahr sind“. Und das A und O: Mit dem/der Lokführer:in sprechen und einen kühlen Kopf bewahren. Oft ist die Sprechstelle erstmal der bessere Helfer in der Not. Und mit ihr könnt ihr euch immer sicher sein, dass ihr den richtigen Menschen mit einbezieht – euren Lokführer oder eure Lokführerin. Kleiner Tipp zum Schluss: Falls ihr dann doch mal die Notbremse ziehen müsst, macht es wie im Fitnessstudio bei den Klimmzügen. So habt ihr mehr Kraft.